Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rad der Zeit GmbH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rad der Zeit GmbH

  1. Mietpreis / Bestätigung / Terminreservierung / Gutscheine

Der vereinbarte Preis für die Rundfahrt beinhaltet auch den Mietpreis für das Fahrzeug. Der Mietpreis für das Fahrzeug schließt Kfz-Steuern, Haftpflichtversicherung, Kraftstoffe und Wartungsdienste ein.

Das gemietete Fahrzeug darf lediglich in dem zeitlichen und kilometermäßigen Umfang genutzt werden, der für die gebuchte Rundfahrt geplant ist.

Der vereinbarte Preis für die Rundfahrt ist mit der Annahme des Angebots der Rad der Zeit GmbH durch die/den Teilnehmer/in fällig.

Vor Fahrtantritt muss eine Kaution in Höhe von 100 Euro je Fahrzeug hinterlegt werden.

Ist die schriftliche Bestätigung der angefragten Rundfahrt durch die Rad der Zeit GmbH erfolgt, liegt eine verbindliche Buchung vor, der gewünschte Termin ist fixiert.

Nimmt die/der Teilnehmer/in das Fahrzeug trotz erfolgter Buchung nicht ab, kann die Rad der Zeit GmbH Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe des vereinbarten Preises der gebuchten Rundfahrt verlangen, es sei denn, die/der Teilnehmer/in weist nach, dass ein Schaden nicht oder nicht in genannter Höhe angefallen ist.

Von der Rad der Zeit GmbH ausgestellte Gutscheine sind im Rahmen der gesetzlichen Regelungen drei Jahre gültig. Der Wert ergibt sich aus dem Betrag, der bei der Ausstellung des Gutscheins bezahlt wurde. Ein Barauszahlung ist nicht möglich.

  1. Pflichten der/des Teilnehmers/in

Die/der Teilnehmer/in behandelt das Fahrzeug sorgsam. Und beachtet insbesondere die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen und gewährleistet die Verkehrssicherheit. Der Reifendruck, die korrekte Spannung der Antriebskette und die Bremsfunktion wird von der/vom Teilnehmer/in während der Mietdauer regelmäßig kontrolliert. Das Fahrzeug darf nur in abgeschlossenem Zustand abgestellt werden.

Das Fahrzeug darf nur von der /vom Teilnehmer/in selbst und nur in der vertraglich vereinbarten Art genutzt werden. Der/dem Teilnehmer/in ist das Befahren nicht öffentlicher Straßen untersagt.

Die/der Teilnehmer/in beachtet die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Straßenverkehrsgesetze. Sie/er haftet für alle Verwarngelder, Bußgelder und Strafen, die auf der Benutzung des Fahrzeugs während der Dauer der Nutzung beruhen.

Wir weisen ausdrücklich auf die Regelungen der STVO hinsichtlich des Konsums alkoholhaltiger Getränke hin. Die Rad der Zeit GmbH behält sich in begründeten Fällen vor, die Blutalkoholkonzentration (BAK) der/des Teilnehmer/in mit geeigneten Geräten zu überprüfen. Ist der Grenzwert überschritten, ist die Rundfahrt für diese/n Teilnehmer/in beendet. Ein Anspruch auf weiteren Transport besteht nicht, das betroffene Fahrzeug wird von der Rad der Zeit GmbH abtransportiert. Es wird eine Rückholgebühr von 150 €uro berechnet.

  1. Pflichten und Haftung der Rad der Zeit GmbH

Die Rad der Zeit GmbH übergibt das Fahrzeug in einem einwandfreien, betriebssicheren und verkehrssicheren Zustand. Vorschäden erkennt die Rad der Zeit GmbH nur an, wenn diese bei Übergabe im Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten werden.

 

Wird während der Mietzeit ohne Verschulden der/des Teilnehmer/in eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, muss ein Mitarbeiter der Rad der Zeit GmbH schnellstmöglich informiert werden. Die Rad der Zeit GmbH stellt unverzüglich ein Ersatzfahrzeug der vereinbarten Kategorie zur Verfügung.

Die Haftung der Rad der Zeit GmbHs für Nichterfüllung und Verzug ihrer Vertragsverpflichtungen werden auf das Zweifache des vereinbarten Preises der gebuchten Tour beschränkt. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden der/des Teilnehmer/in beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Rad der Zeit GmbH.

  1. Haftung des Mieters für Schäden

Die/der Teilnehmer/in haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem genutzten Fahrzeug entstehen oder durch seinen Betrieb verursacht werden, es sei denn, sie/er weist nach, dass sie/ihn hieran kein Verschulden trifft.

Bei Schäden am Fahrzeug haftet die/der Teilnehmer/in für tatsächlich angefallene oder gemäß Sachverständigengutachten festgestellte Reparaturkosten, Bergungs- und Rückführungskosten, Sachverständigenkosten, technische und merkantile Wertminderung, Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschäden bis zu Höhe der Wiederbeschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten. Die/der Teilnehmer/in haftet für verursachte Schäden an Mofas bis zu einer Höhe von 333 €, bei Mopeds und Mokicks bis zu einer Höhe von 500 €.

  1. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden

Bei jedem Schadeneintritt, auch bei Schäden oder Unfällen ohne Beteiligung Dritter,
ist die/der Teilnehmer/in verpflichtet, die Rad der Zeit unverzüglich zu verständigen. Abschlepp- und / oder Reparaturdienste sind nur nach Abstimmung mit der Rad der Zeit GmbH zu beauftragen. Bei jedem Unfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen. Beweismittel (Zeugen, Spuren, etc.) sind zu sichern, die Daten der Beteiligten festzustellen sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann.

Die/der Teilnehmer/in verpflichtet sich, kein Schuldanerkenntnis abzugeben und auch keine sonstigen Handlungen (Zahlungen, Vergleiche) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten.

  1. Versicherungsschutz

Das Fahrzeug hat einen pauschalen Haftpflichtversicherungsschutz der Allianz. Die Versicherungssumme beträgt laut Schreiben vom 1. März 2019 100 Mio Euro, wobei die Leistung bei Personenschäden pro Person auf 15 Mio Euro je geschädigte Person und die Umweltschadendeckung auf 5 Mio. Euro je Schadenfall und 10 Mio Euro im Jahr begrenzt ist. Eine Teilkaskoversicherung bzw. Vollkaskoversicherung mit besteht nicht.

Die/der Teilnehmer/in wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie/er auch für Schäden haftet, wenn sie/er oder ihr/sein Erfüllungsgehilfe die Vertragspflichten gem. Ziffer 4 bei Unfällen schuldhaft nicht beachtet, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt oder die vereinbarte Mietzeit vertragswidrig überschreitet.

  1. Rückgabe des gemieteten Fahrzeuges

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt persönlich an die Rad der Zeit GmbH zurückzugeben. Bei grober Verschmutzung hat die/der Teilnehmer/in die Fahrzeug-Reinigungskosten zu zahlen, sofern eine Reinigung nicht durch den/die Teilnehmer/in selbst vorgenommen wird.

Stürze, Umfaller u.ä. sowie verursachte Schäden müssen bei der Rückgabe gegenüber der Rad der Zeit GmbH angegeben werden. Dies betrifft auch das Zubehör sowie von der Rad der Zeit GmbH gestellte Helme.

Die Rad der Zeit GmbH kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt wird, der die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar werden lässt.

Als wichtige Gründe gelten insbesondere falsche Angaben des/der Teilnehmer/in zur Person, zur Bonität sowie die schwerwiegende Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle der fristlosen Kündigung muss das Fahrzeug sofort an den Rad der Zeit GmbH zurückzugeben werden. Daneben bleiben Schadensersatzansprüche der Rad der Zeit GmbH, die aus einer Pflichtverletzung zur Rückgabe entstehen, unberührt.

  1. Besondere Bestimmungen zu Witterungsverhältnissen

Die Rad der Zeit GmbH hat keinen Einfluss auf das Wetter und kann auch nicht dafür haftbar gemacht werden. Alle Rundfahrten werden daher grundsätzlich bei jedem Wetter durchgeführt (vgl. Punkt 10.) insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen.

Die Witterungsverhältnisse gleich weder Art, insbesondere Regen, rechtfertigen daher weder eine kostenlose Kündigung, noch einen kostenlosen Rücktritt, noch einen sonstigen kostenlosen Anspruch auf Auflösung des Vertragsverhältnisses, noch auf eine Terminverschiebung, noch auf Änderung oder Verkürzung von Teilnehmerzahlen oder Leistungen.

  1. Rücktritt durch die/den Teilnehmer/in vor Beginn der Rundfahrt/Stornokosten

Da die Rad der Zeit GmbH die Rundfahrt frühzeitig disponieren muss, weil mit Partnern und Mitarbeitern rechtsverbindliche Absprachen getroffen werden und eine Änderung der Buchung mit einen erheblichen administrativen Aufwand erfordert, ist eine kostenlose Stornierung nach Eingang unserer Bestätigung der gebuchten Rundfahrt nicht möglich.

  • Erfolgt die Absage mindestens 28 Tage vor dem bestätigten Termin, berechnet die Rad der Zeit GmbH für den administrativen und buchhalterischen Aufwand 15,00 €uro für jeden Stornierungsvorgang, das verbleibende Guthaben wird erstattet.
  • Wird im Zeitraum von 27 Tage bis 15 Tagen vor der Rundfahrt abgesagt, erhöht sich die Stornogebühr auf 50 % des Rundfahrtpreises bei einer halbtägigen Rundfahrt, bzw. auf 35 % bei einer ganztägigen Rundfahrt pro gebuchter/em Teilnehmer/in, da das Risiko, den frei gewordenen Platz kurzfristig erneut zu belegen nun bei der Rad der Zeit GmbH liegt.
  • Bei einer Absage innerhalb des Zeitraums von 14 Tagen vor der Rundfahrt kann der bezahlte Rundfahrtbetrag nicht erstattet werden, da es beim Buchungsverhalten unserer Kunden/innen erfahrungsgemäß kaum kurzfristige Buchungen gibt und der frei gewordene Platz nicht mehr vergeben werden kann.

Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Nimmt ein/e Teilnehmer/in einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch hat sie/er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Tourenpreises.

  1. Absage der Rundfahrt / Abbruch der Rundfahrt durch die Rad der Zeit GmbH

Nach Ausstellung und Übermittlung der Buchungsbestätigung ist die Rad der Zeit GmbH nicht berechtigt, die Rundfahrt wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen.

Schlechtes Wetter berechtigt grundsätzlich nicht zur Absage der gebuchten Rundfahrt durch den/die Teilnehmer/in. Kündigt der aktuelle Wetterbericht des Deutschen Wetterdiensts für die Region „Stötten“ https://www.dwd.de/DE/wetter/wetterundklima_vorort/baden-wuerttemberg/stoetten/_node.html am Vorabend der geplanten Fahrt für die gesamte Dauer der Rundfahrt „Regen stark“ an, sagt die Rad der Zeit GmbH um 20:00 Uhr die Rundfahrt ab. In diesem Fall bietet die Rad der Zeit GmbH der/dem Teilnehmer/in den nächsten möglichen Termin an oder erstattet den bezahlten Rundfahrbetrag.

Die Rundfahrten werden mit historischen Fahrzeugen durchgeführt, die von fachkundigem Personal sorgfältig gewartet werden und regelmäßig überprüft werden. Dennoch kann vor oder während der Rundfahrt ein technisches Problem auftreten.

Die Rad der Zeit GmbH ist berechtigt Reparaturversuche an den Fahrzeugen durchzuführen, auch wenn dadurch der Verlauf und die Dauer der Rundfahrt verkürzt werden muss. Verläuft der Reparaturversuch erfolglos, versucht die Rad der Zeit GmbH in angemessener Zeit ein Ersatzfahrzeug zu stellen, damit die Rundfahrt fortgesetzt werden kann. Verkürzt sich dadurch der zeitliche Umfang der Rundfahrt um mehr als 20 % der ursprünglich geplanten Dauer oder entfallen dadurch geplante Programmpunkte, ermäßigt sich der Preis für die Rundfahrt anteilig, maximal jedoch um 33%.

Kann ein/e Teilnehmer/in die Rundfahrt wegen eines technischen Defekts nicht mehr beenden, ermäßigt sich der Peis im Verhältnis der zurückgelegten zur geplanten Fahrtstrecke. Die/der betreffende Teilnehmer/in wird von einem Mitarbeiter der Rad der Zeit GmbH unverzüglich abgeholt.

  1. Kündigung durch die Rad der Zeit GmbH

Die Rad der Zeit GmbH kann den Vertrag auch nach Beginn der Rundfahrt kündigen, wenn die/der Teilnehmer/in die Durchführung der Rundfahrt ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Dies gilt insbesondere, soweit Teilnehmer/innen gegen Anweisungen und/oder Hinweise oder Verhaltensregeln verstoßen, die aus sachlich berechtigten Gründen im Rahmen der Einweisung oder während der Rundfahrt gegeben wurden oder werden oder Teilnehmer/innen gegen Gesetze oder Verbote verstoßen.

Kündigt die Rad der Zeit GmbH, behält sie den Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis abzügl. etwaiger ersparter Aufwendungen.

  1. Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Rundfahrt muss die/der Teilnehmer/in innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Fahrt geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Rad der Zeit GmbH unter der angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann die/der Teilnehmer/in Ansprüche nur geltend machen, wenn sie/er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche die/der Teilnehmer/in, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden gem. §199 Abs.2 BGB, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Rundfahrt endet. Etwaige kürzere oder gesetzlich zwingende Verjährungsvorschriften bleiben unberührt.

  1. Persönliche Daten

Die/der Teilnehmer/in ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten einverstanden. Bei Zahlungsverzug, nicht vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs oder bei sonstigen Gründen, die zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigen, können die personenbezogenen Daten der/des Teilnehmers/in in eine zentrale Warndatei des Rad der Zeit GmbHs aufgenommen und auf Dauer verwendet werden.

Die Daten müssen ggf. im Einklang mit der gültigen „Corona-Verordnung“ des Landes Baden-Württemberg berechtigten Institutionen zur Verfügung gestellt werden.

  1. Gerichtsstand, Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem der Teilnehmer/in und der Rad der Zeit GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Rad der Zeit GmbH vereinbart.

  1. Schlussbestimmungen

Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem verbundenen Mietvertrag liegen nicht vor.

Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftform-Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt

Münsingen-Auingen, im Juni 2023